FAQ – Finanzierungsmöglichkeiten
Wie sieht der Zeitplan des Projektes aus?
Die zeitlichen Meilensteine des Projektes:
Anfang 2025:
öffentliche Bauausschreibung
Sommer 2025:
Baubewilligung erhalten
Spätsommer 2025:
Finanzierung ist gesichert, die Hypothek wird von der Migros Bank zugesichert.
Herbst 2025:
Baubewilligung rechtskräftig
Frühjahr 2026:
Baufreigabe
Weshalb soll ich in das Projekt der GAL investieren?
Die Investition lohnt sich einerseits finanziell: Sie stellt eine sinnvolle Finanzanlage in ein regionales Immobilienprojekt mit attraktiver Verzinsung dar. Sie leisten damit andererseits auch einen wertvolle Beitrag zur Schaffung von neuem Wohnraum für ältere Mitmenschen in der Gemeinde Hittnau. Gemeinsam gelingt die Realisation eines für Hittnau bedeutenden Immobilienprojektes auf dem Areal des geschützten Luppmenparks.
Welche Investitionsmöglichkeiten gibt es?
In das Projekt Luppmenpark kann entweder durch Anteilsscheinkapital an der Genossenschaft (Darlehen mit Umwandlung in freies Anteilsscheinkapital) oder Darlehen investiert werden. Die Darlehen können ohne feste Laufzeit oder mit einer festen Laufzeit von fünf oder zehn Jahren abgeschlossen werden.
Ist die Höhe meiner Investition limitiert?
Nein, Investitionen in jeder Höhe sind willkommen.
Welche Rendite kann ich erwarten?
Der von der Genossenschaft angebotene Zinssatz liegt über dem Zinssatz der Banken für Sparkonti.
Wie steht es um die Sicherheit meiner Einlagen?
Die Einlagen sind frei von Spekulation. Alle bisher für die Planung angefallenen Kosten wurden bezahlt. Für den Bau benötigt die GAL neben der Hypothek der Bank noch zusätzliche Mittel. Genossenschafter und Darlehensgeber helfen der GAL diesen Teil abzudecken. Bevor die Finanzierung nicht zu 100 Prozent gesichert ist, wird die GAL mit dem Baustart zuwarten, um das Risiko für die Investoren möglichst zu minimieren. Zudem wird die GAL von einem bankenunabhängigen Finanzierungsexperten beraten und begleitet.
Welche Risiken bestehen?
Bestehende Risiken sind unerwartete Bauverzögerungen, Kostenüberschreitungen oder die Zahlungsunfähigkeit GAL. Durch eine seriöse Planung sowie ein starkes Kostenbewusstsein ist die GAL besorgt, diese Risiken möglichst zu minimieren.
Was, wenn ich das investierte Geld wieder benötige?
Bei den Darlehen ohne feste Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Die Darlehen können während der festen Laufzeit nicht gekündigt werden. Die Wandeldarlehen können nicht gekündigt werden. Sobald diese Darlehen in Genossenschaftsanteile gewandelt sind, gelten die Bestimmungen der Statuten.
Wann soll ich das zugesagte Darlehen einzahlen?
Die GAL ist dankbar, wenn sie möglichst bald über die zugesagten Beträge verfügen kann. Deshalb sollen die Einzahlungen, nach Abschluss des Darlehensvertrages, so bald als möglich erfolgen. Selbstverständlich nimmt die GAL auf allfällige Rückzugseinschränkungen Rücksicht. Die individuellen Zahlungsziele werden im Darlehensvertrag festgehalten.
Wann beginnt die Verzinsung?
Die Verzinsung startet mit der Einzahlung des Darlehens.
Kann ich meine Investition in die GAL von den Steuern abziehen?
Nein, die Investition ist keine Spende an eine gemeinnützige Organisation. Sie kann darum nicht von der Steuer abgezogen werden.
Was geschieht mit meiner Investition, wenn ich versterbe?
Im Todesfall geht die Investition auf die Erben über. Diese können das Darlehen oder die Genossenschaftsanteile behalten oder gemäss den vereinbarten Bestimmungen auflösen.
Habe ich als InvestorIn bessere Karten bei der Wohnungsvergabe?
Wer sich für eine Wohnung interessiert, kann sich bei der GAL melden – es wird eine Interessiertenliste geführt. Eine Investition in Form eines Darlehens und/oder eines freien Anteilsscheinkapitals garantiert keine Wohnungszuteilung. Nach welchen Kriterien die Wohnungen einst vergeben werden, arbeitet die GAL derzeit noch aus. Die Kriterien werden rechtzeitig beim Start der Bewerbungsphase für die Vergabe der Wohnungen kommuniziert.
Wie unterscheidet sich die Baugenossenschaft von einer Immobiliengesellschaft?
Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Erträge werden für die Instandhaltung der Gebäude verwendet. Es gibt keine externen Beteiligte, die eine Profit erhalten.
Wann werden die Wohnungen vergeben?
Wir rechnen damit, dass wir diesen Schritt ein Jahr vor der Fertigstellung vornehmen können.
Muss man GenossenschafterIn sein, um eine Wohnung mieten zu können?
Ja.
Die Finanzierung ist durch die Zusage der Migros Bank gesichert, braucht es da noch Investoren?
Ja, dies verbessert weiterhin die finanzielle Situation der Genossenschaft und ihre Ausgangslage.